ie erste urkundliche
Erwähnung des Dorfes "Cond" (Condedunum, Condendon)
datiert bekanntlich aus dem Jahre 857.
Hierbei handelt es sich um die Beurkundung einer Schenkung an
das Kloster Stablo.
Im Original ist
dieses Dokument zwar nicht mehr erhalten, an der Echtheit der
Abschrift aus dem 13. Jahrhundert bestehen jedoch keine Zweifel
Die Urkunde ist
in der damaligen Schriftsprache, in Latein, verfaßt und
hat folgendes zum Inhalt:
ehr
wohlgefällig ist Gott das Angebot, entweder im Hinblick
auf die Größe oder die Beschaffenheit all der Dinge,
wie er (gemeint sind hier Willefried bzw. Leodin) sie aus seiner
privaten Rechtsprechung an eine gemeinschaftliche Rechtsprechung
der für Gott Streitenden auf die Gemeinschaft übertragen
hat.
Dies mag als Einführung genügen.
Jetzt freilich
will ich mich (gemeind ist hier der Notar Hugo) zu dem Bericht
wenden, der mir von guten Leuten gegeben wurde, um den (folgenden)
Abschnitt zu beschreiben.
lso
wollen wir, ich, Willefried (lat. Willefridus) und mein Vetter
Leodin (lat. Leodinus), um etwas für die Göttliche
Lossprechung auch unserer Seelen zutun, unserer Kirchem, die
sich auf dem Landgut Cond (Condedunum) befindet und die uns aus
dem Erbteil unserer Väter zugefallen ist, dem Kloster Stavelot
(lat. Stabulaus) schenken, welches zur Ehre des heiligen Petrus
und des heiligen Paulus erbaut wurde.
In ihm (dem Kloster) ruht in einem Grab der Erbauer des Klosters
selbst, der heilige Remaclus, der, man berichtet von seinen wunderbaren
Taten, in Herrlichkeit wiederauferstehen wird.
Wohlgemerkt aus
diesem Grund (wollen wir schenken), damit aus demselben Kloster
ein solcher Priester ausgewählt wird zur Kirche, der geeignet
ist, den priesterlichen Dienst zu verrichten; dort wird ihnen
(dem Priester und seinen Begleitern) ein Versammlungsort innerhalb
des vorhergenannten Landguts geschenkt, um die Messe zu feiern,
die heilige Taufe zu spenden und alle geistlichen Lehren von
demselben Priester ohne Verzögerung zu verkünden.
Und damit unsere
Nachkommen wissen, daß wir so gehandelt haben wir Vorsorge
getragen, daß wir in dem Kontrakt mit den ehrwürdigen
Männern in dem hier vorliegendem Protokoll unsere Namen
eingefügt wurden.
Ich, Willefried,
und ebenso Leodin sind die Spender, die gebeten haben, daß
diese Schenkung ausgeführt wird, und es mit eigener Hand
beglaubigt.
Besiegelt (wurde
dieser Vertrag durch)
Ramibert (lat. Ramibertus), Adelard (lat. Ardelartus), Herimann
(lat. Herimannus), Wigbald (lat. Wigbaldus), Randulf (lat. Randulfus),
Mother (lat. Motherus), Ernulf (lat. Ernulfus), Wanbert (lat.
Wanbertus), Adelart und Leobin (lat. Leobinus).
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Diese Übergabe
wurde vollzogen auf dem Landgut Cond am 5. März im zweiten
Regierungsjahr des ruhmreichen Königs Lothar (857).
Aus dieser Urkunde
geht hervor, daß sich die besagte Basilika schon im Besitze
der Eltern der beiden Schenkgeber befunden hat; sie war, wie
damals üblich, Eigentum dieser (adligen) Familie.
Diese konnte, wie
Willefried und Leodin es tun, die Kirche verschenken, verkaufen,
für andere Zwecke nutzen oder auch abbrechen.
Aus dem Hinweis,
daß "alle geistlichen Lehren von demselben Priester
ohen Verzögerung zu verkünden" seien, kann man
schließen, daß Cond vorher wohl zu einer anderen
Pfarrei gehört hatte, deren Priester möglicherweise
nicht in der Lage war, seine Dienst in Cond ordnungsgemäß
zu versehen.
Ältere Quellen
vermuten beispielsweise, daß Cond bis dato zur Pfarrei
Cochem gehört hat, und daß Moselhochwasser für
den "Verzug" der Sakramente verantwortlich gewesen
seien.
Die Pfarrei Cochem wird urkundlich zwar erst 1137 erwähnt,
ehört aber sicherlich zu den ältesten Pfarreien in
unserem Gebiet.
Die beiden Adligen
Willefried und Leodin sorgten sich also nicht nur umihr eigenes
"Seelenheil", sondern auch um das ihrer Untertanen.
Zweifellos führte
das Kloster Stablo die ihm übertragene Verpflichtung auch
aus. Dennoch wird in späterer Zeit erneut durch eine Schenkung
dafür gesorgt, daß in Cond ein Priester ansässig
werden kann. Im Jahre 912 nämlich schenkt König Karl
der Einfältige einem Mönch mit Namen Fulrad einen Herrenhof
in Cond mit der Auflage "die regelmäßige Feier
des Sonntages" zu achten.
Demnach besaß
also neben einzelnen Adligen auch die Krone Besitztümer
in Cond.
In dieser Schenkungsurkunde
wird als späterer Nachfolger jenes Fulrad das Kloster Stablo
mit besagtem Herrenhof bedacht, das nun nicht nur eine Basilika
(mit Anspruch auf den Zehnten), sondern auch einen Herrenhof
mit den dazugehörenden Landgütern besitzt.
Insbesondere die
zweite Schenkung kann wohl auf den Umstand zurückgeführt
werden, daß jeder, der in seinem Herrschaftsbereich eine
Pfarrei haben wollte, dafür Sorge zu tragen hatte, daß
diese ausreichend mit Einkünften und mit Geistlichen versehen
war.
So ordnete zum
Beispiel Karl der Große im Jahre 809 an, daß jede
Kirche einen bestimmten Distrikt haben müsse, aus dem sie
mit dem Zehnten versorgt werden solle. Es ging also auch und
vielleicht vor allem um die materielle Absicherung der Pfarrei.
Hier nun die zweite
Schenkung in ihrem Wortlaut:
m
Namen der heiligen und unteilbaren Dreieinigkeit, Karl (der Einfältige),
durch göttliche wohlwollende Gnade König und berühmter
Mann.
Wenn wir einmal
den Bitten unserer Getreuen das Ohr unserer Gnade gewährten,
wollen wir nicht nur den königlichen Brauch erfüllen,
wie es sich schickt, sondern wir passen uns auch der Gesinnung
derselben (Leute) a, um die der Zuverlässigkeit schuldigen
Rechte angemessen beihalten.
Daher sollte der
Fleiß aller unserer jetzigen und ebenso zukünftigen
Gläubigen der heiligen Kirche Gottes erfahren, aufwelche
Weise die verehrungswürdigen Grafen Reginar (lat. Reginarus)und
Berengar (lat. Berengarius) zu uns kamen und unsere Hilfe erbaten,
während wir uns auf dem Höhepunkt unserer Macht befanden,
Damit wir einem gewissen Priester und Mönch mit Namen Fulrad
(lat. Fulradus) einiges aus dem Vermögen unsers Herrn bewilligen
sollten.
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